Pseudonym?
Braucht jede:r ein Impressum?
Nicht jede:r Autor:in möchte seine Adresse im Impressum stehen haben. Allerdings gilt in Deutschland eine Impressumspflicht. Eine Postfachadresse ist nicht gültig.
Allerdings darf man sich als Autor:in vertreten lassen. Das mache ich gerne für dich. Somit kannst du gegen eine Jahresgebühr von 80€ meinen Impressumsservice unabhängig von Titelanzahl oder Social Media-Kanälen nutzen, z. B. für deinen Blog, Buchtitel, Hörbücher, Instagram Account, Paperbacks und Hardcovers, Print und Ebooks, Social Media Account, Titelschutzanzeige, Twitchkanal, Webseite, YouTube, ...
Für die Weiterleitung deiner Post oder Pakete nehme ich eine kleine Servicegebühr in Höhe von 1,50€ pro Sendung. Hinzu kommen die entsprechenden Portokosten für Briefe und Pakete.
Pseudonym
Laut Gesetz muss auch bei Verwendung eines Pseudonyms der Klarname angegeben werden vor allem auf Webseiten und anderen Onlinepräsenzen.
Dies muss auch bei der Nutzung eines Impressumsservice klar sein, auch wenn oft ein Künstlername verwendet wird, um bewusst die eigene Identität zu wahren.
Impressumsservice
Aktuell gibt es keine gerichtliche Entscheidung, ob die im Impressum eines Autors oder einer Autorin angegebene Anschrift grundsätzlich durch die eines Vertreters ersetzt werden darf oder nicht. Es ist allerdings wichtig, dass klar ersichtlich ist, dass es sich um eine Vertretung handelt und um keine Zweitadresse.
Ladungsfähig
Die Bezeichnung ladungsfähige Anschrift bzw. Adresse meint in der Rechtswissenschaft und der juristischen Praxis je nach Rechtsgebiet und Zusammenhang den Wohnsitz oder eine andere Anschrift der betreffenden Person. Maßgebend ist, dass die betreffende (natürliche oder juristische) Person tatsächlich unter der angegebenen Adresse anzutreffen beziehungsweise erreichbar ist. Quelle: Ladungsfähige Anschrift / Adresse Definition & Erklärung (juraforum.de)