Über die Transparenz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Telemediengesetzes. 

Das Telemediengesetz verbietet Schleichwerbung und schreibt deshalb vor, bezahlte Werbung als solche zu kennzeichnen. Auf dieser Seite findest du eine Erklärung, was kennzeichnungspflichtig ist und was nicht, und ich erkläre dir, wie ich das handhabe und was die einzelnen Bezeichnungen bei den Kooperationsangeboten bedeuten und warum manche nicht markiert sind. 

 Affiliate Links 

Bei Affiliate Links leite ich dich zu einem Shop oder ähnlichem weiter. Wenn du dort ein Produkt kaufst, bekomme ich eine kleine Provision, weil du durch mich auf dieses Produkt aufmerksam geworden bist. Du selbst zahlst aber keinen Cent mehr. So kannst du mich unterstützen, ohne selbst mehr Geld auszugeben, als das, was du sowieso investieren wolltest. 

Unbezahlte Werbung 

Hierbei handelt es sich um Werbung für ein von mir selbst erworbenes Produkt, für das ich auch keine Gegenleistung in Form von Geld oder Sponsoring erhalte. Diese Form der Werbung gilt in den meisten Fällen nicht als kennzeichnungspflichtig, außer der Post ist als Werbung anzusehen, da ich mich positiv über ein Produkt oder ein Buch äußere. 


 Bezahlte Werbung 

Bisher noch nicht passiert, aber man weiß ja nie? Diese Bezeichnung kommt auf jeden zum Einsatz, wenn ich bezahlte Werbung veröffentlichen sollte. Ich verspreche aber, dass ich auch hier nur solche Kooperationen eingehen werde, hinter denen ich stehen kann und von denen auch du einen Nutzen haben kannst.